Allgemeine Geschäftsbedingungen – Bernays Portal

Version 1 · Stand: 07.10.2026

Bernays Communications GmbH, Frankfurter Straße 110, 63067 Offenbach am Main
Geschäftsführer: Muhsin Senol · HRB 59348, Amtsgericht Offenbach am Main · USt-IdNr. DE 465 059 741
E-Mail: office@bernays-digital.de · Telefon: +49 69 13 8233382


§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Bernays Communications GmbH („Bernays“) und ihren Kunden über die Nutzung der Software „Bernays Portal“ sowie über damit verbundene Zusatzleistungen.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, dass er für seinen Betrieb handelt.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Bernays ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. Individuelle Vereinbarungen (z. B. ein Angebot oder eine Partnervereinbarung) haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Leistungen von Bernays

  1. Bernays stellt dem Kunden das „Bernays Portal“ als Software über das Internet zur Verfügung (Software as a Service). Dazu gehören insbesondere:
    • ein Dashboard unter app.bernays.systems zur Pflege von Produkten, Preisen, Allergenen, Filialen, Aktionen und Gestaltung,
    • eine digitale Speisekarte für die Gäste des Kunden unter einer Adresse von Bernays (z. B. betrieb.bernays.systems) oder – je nach Paket – unter einer eigenen Domain des Kunden,
    • QR-Codes im Design des Kunden zum Selbstausdrucken.
  2. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem bei Vertragsschluss gebuchten Paket (derzeit „Start“, „Plus“ und „Premium“) und der Paketbeschreibung im Dashboard bzw. auf der Preisseite zum Zeitpunkt der Buchung.
  3. Bernays entwickelt das Bernays Portal laufend weiter und darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, soweit dadurch die vertraglich vereinbarten wesentlichen Funktionen des gebuchten Pakets nicht eingeschränkt werden und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
  4. Bernays schuldet keine bestimmte Gestaltung, keine Erstellung von Inhalten (Texte, Fotos, Übersetzungen, Allergenangaben) und keine Beratung, soweit dies nicht gesondert vereinbart ist.
  5. Bernays darf zur Leistungserbringung Dienstleister (z. B. Rechenzentrum, E-Mail-Versand) einsetzen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt § 11.

§ 3 Registrierung und Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Pakete ist kein bindendes Angebot. Mit der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn Bernays das Konto freischaltet; die Freischaltung kann automatisch erfolgen.
  2. Bernays kann Verträge auch auf anderem Weg schließen, z. B. durch ein Angebot oder eine Einladung per E-Mail. Bernays ist berechtigt, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahre und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.

§ 4 Kostenloser Testzeitraum

  1. Neue Kunden können das Bernays Portal für den bei der Registrierung angegebenen Zeitraum (derzeit 14 Tage) kostenlos testen. Für den Test sind keine Zahlungsdaten erforderlich.
  2. Der Testzeitraum endet automatisch; er verlängert sich nicht in einen kostenpflichtigen Vertrag, wenn der Kunde nicht ausdrücklich ein Paket bucht.
  3. Nach Ende des Testzeitraums bleibt die Speisekarte noch bis zu 7 Tage online; das Dashboard kann in dieser Zeit nicht mehr bearbeitet werden. Bucht der Kunde kein Paket, wird die Speisekarte danach offline genommen. Die Daten werden gemäß § 13 gelöscht.

§ 5 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Er ist für alle Zugänge verantwortlich, die er für Mitarbeiter oder Filialen anlegt, und vergibt Rechte nur im erforderlichen Umfang. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert er Bernays unverzüglich.
  2. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Inhalte seiner Speisekarte, insbesondere für
    • die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu Allergenen und Zusatzstoffen nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) und der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV),
    • korrekte Preisangaben nach der Preisangabenverordnung (PAngV),
    • ein eigenes Impressum und eine eigene Datenschutzerklärung, die er in der Speisekarte verlinkt,
    • die Rechte an allen hochgeladenen Inhalten (Fotos, Logos, Texte, Schriftdateien). Für Schriften benötigt der Kunde eine Lizenz, die die Nutzung als Webschrift erlaubt.
  3. Der Kunde stellt keine rechtswidrigen Inhalte ein und nutzt das Bernays Portal nicht in einer Weise, die die Sicherheit oder Verfügbarkeit des Systems beeinträchtigt (z. B. automatisierte Massenabfragen, Umgehung von Paketgrenzen).
  4. Verwendet der Kunde eine eigene Domain, ist er für die DNS-Einstellungen bei seinem Domain-Anbieter selbst verantwortlich.
  5. Der Kunde stellt Bernays von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 6 Inhalte und Nutzungsrechte

  1. Die Rechte an den Inhalten des Kunden verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt Bernays das einfache, auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, technisch anzupassen (z. B. Bildgrößen) und öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.
  2. Bernays darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen.
  3. In der Speisekarte kann – je nach Paket – ein dezenter Hinweis „Bernays Portal“ mit Link zu Bernays erscheinen.
  4. An der Software selbst erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur Nutzung im Rahmen dieser AGB. Eine Weitergabe an Dritte, Unterlizenzierung oder Bearbeitung der Software ist nicht erlaubt.
  5. Bernays ist berechtigt, Inhalte vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß bestehen. Bernays informiert den Kunden darüber unverzüglich.

§ 7 Verfügbarkeit und Wartung

  1. Bernays bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Bernays sichert eine Verfügbarkeit von 98 % im Monatsmittel zu.
  2. Nicht als Ausfallzeit gelten: angekündigte Wartungsarbeiten (möglichst außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der Gastronomie), Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Bernays (z. B. Internet-Verbindung des Kunden oder seiner Gäste, Störungen bei Netzbetreibern oder Domain-Anbietern) sowie höhere Gewalt.
  3. Bernays sichert die Daten täglich. Die Sicherung dient der Wiederherstellung des Systems; ein Anspruch auf Wiederherstellung einzelner Inhalte besteht nicht.

§ 8 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die Preise des gebuchten Pakets zum Zeitpunkt der Buchung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Vergütung ist je nach gewählter Abrechnung monatlich oder jährlich im Voraus fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen, sofern kein Lastschrift- oder Kartenverfahren vereinbart ist.
  3. Bernays kann einzelnen Kunden das Bernays Portal ganz oder teilweise kostenlos bereitstellen (z. B. Partner- oder Bestandskunden). Ein Anspruch anderer Kunden darauf besteht nicht. Eine solche Freistellung kann Bernays mit einer Frist von einem Monat beenden; der Kunde kann dann ein Paket buchen oder den Vertrag beenden.
  4. Gerät der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, kann Bernays nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung den Zugang zum Dashboard und die Speisekarte sperren, bis die offenen Beträge bezahlt sind. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung bleibt bestehen.
  5. Bernays kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums ändern. Bei einer Erhöhung kann der Kunde den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; Bernays weist in der Ankündigung darauf hin.
  6. Gegen Forderungen von Bernays kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 9 Paketwechsel

  1. Der Kunde kann jederzeit in ein größeres Paket wechseln. Der Wechsel wird sofort wirksam; bereits gezahlte Beträge werden anteilig angerechnet.
  2. Ein Wechsel in ein kleineres Paket wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. Überschreitet der Kunde dann Grenzen des kleineren Pakets (z. B. Anzahl Filialen, Produkte, Sprachen), werden die darüber hinausgehenden Funktionen deaktiviert; Daten bleiben bis zur Löschung nach § 13 erhalten.

§ 10 Zusatzleistungen: Druckprodukte und Agenturleistungen

  1. Druckprodukte (z. B. QR-Aufsteller, Sticker) bestellt der Kunde im Dashboard kostenpflichtig. Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot ab; der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch Bernays zustande. Es gelten die im Shop angegebenen Preise zuzüglich Umsatzsteuer und Versandkosten. Die Lieferung erfolgt ausschließlich an Adressen in Deutschland. Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt anzuzeigen (§ 377 HGB). Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Lieferung. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Bernays.
  2. Agenturleistungen (z. B. Fotografie, Video, Social Media, Werbung, Websites) kann der Kunde im Dashboard unverbindlich anfragen. Ein Vertrag kommt erst durch ein gesondertes Angebot von Bernays und dessen Annahme durch den Kunden zustande. Es gelten die dort vereinbarten Bedingungen.

§ 11 Datenschutz

  1. Soweit Bernays im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Zugänge der Mitarbeiter, technische Daten der Gäste beim Aufruf der Speisekarte), gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO, dem der Kunde bei der Registrierung zustimmt. Der AVV ist Bestandteil dieses Vertrags.
  2. Für die Verarbeitung der Daten des Kunden als Vertragspartner (z. B. Kontakt- und Abrechnungsdaten) ist Bernays selbst verantwortlich. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung des Bernays Portals.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

  1. Bei monatlicher Abrechnung läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
  2. Bei jährlicher Abrechnung beträgt die Laufzeit 12 Monate. Sie verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht eine Seite mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit kündigt.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Bernays liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder trotz Abmahnung wiederholt gegen § 5 verstößt.
  4. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an office@bernays-digital.de).

§ 13 Daten bei Vertragsende

  1. Der Kunde kann seine Daten bis zum Vertragsende exportieren (Produkte als Excel/CSV; auf Anfrage alle Daten als Datei).
  2. Bernays löscht die Daten des Kunden 30 Tage nach Vertragsende bzw. nach Ende des Testzeitraums einschließlich der Frist nach § 4 Abs. 3. In Datensicherungen sind gelöschte Daten noch bis zu 30 weitere Tage enthalten und werden danach automatisch überschrieben. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. für Rechnungen) bleiben unberührt.
  3. Adressen unter bernays.systems werden für 12 Monate nach Vertragsende nicht an andere Kunden vergeben, damit alte QR-Codes nicht auf fremde Speisekarten führen.

§ 14 Mängel

  1. Bernays stellt das Bernays Portal in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bereit und erhält es in diesem Zustand. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung in Textform.
  2. Bernays beseitigt Mängel in angemessener Frist. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
  3. Eine Minderung ist nur möglich, wenn der Kunde sie Bernays vorher angekündigt hat; im Übrigen bleibt das Recht zur Minderung unberührt.

§ 15 Haftung

  1. Bernays haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Bernays nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Bernays haftet nicht für die Inhalte, die der Kunde einstellt, insbesondere nicht für falsche oder unvollständige Angaben zu Allergenen, Zusatzstoffen oder Preisen.
  4. Für den Verlust von Daten haftet Bernays nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer täglicher Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
  5. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Bernays.

§ 16 Änderungen dieser AGB

  1. Bernays kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Gesetzesänderung, neue Funktionen, geänderte Rechtsprechung) und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Vertragspflichten, Preise und Laufzeiten werden auf diesem Weg nicht geändert.
  2. Bernays teilt dem Kunden Änderungen mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Bernays weist in der Mitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens hin. Widerspricht der Kunde, können beide Seiten den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Bernays (Offenbach am Main). Bernays ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.